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Das baskische Parlament


Baskische Parlament Das Baskische Parlament ist die oberste Volksvertretung Euskadis. Die Hauptaufgaben des Parlaments sind sowohl das Handeln der Baskischen Regierung anzutreiben und zu kontrollieren als auch Gesetze zu erlassen und den Haushalt der Autonomen Gemeinschaft zu billigen. Das Parlament besitzt ebenfalls die Befugnis die Senatoren, die Euskadi vertreten, zu ernennen, die Annahme von Gesetzentwürfen bei der Zentralregierung zu beantragen und die Gesetzvorschläge an das Präsidium des Kongresses (spanisches Parlament) oder die Einreichung von Verfassungsanklagen zu übermitteln.

Der baskischen gesetzgebenden Kammer gehören insgesamt 75 Abgeordnete an. 25 Vertreter aus jedem Historischen Territorium, die in allgemeiner Wahl für vier Jahre gewählt werden.

Die Gesetzesinitiative liegt bei den Parlamentsabgeordneten, bei der Regierung und, in bestimmten Bereichen, bei den Vertretungsorganen der Historischen Territorien. Ihren Aufgaben entsprechend können Abgeordnete sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen, in denen sie ihre Tätigkeit ausüben, Gesuche einreichen, Bitten, parlamentarische Anfragen und Änderungsanträge stellen.

Das Gesetz, das heutzutage die Wahlen des Baskischen Parlaments regelt, trat am 15. Juni 1990 in Kraft. In diesem Gesetz wurden zur Verbesserung des Wahlvorgangs Aspekte hinzugefügt, die im Verfassungsgesetz des spanischen Staates nicht berücksichtigt worden waren.

Diesem Gesetz nach werden die Wahlen durch Erlass des Lehendakaris (Präsident) der Baskischen Regierung einberufen und finden zwischen dem 54. und dem 60. Tag nach dessen Veröffentlichungen statt.

Baskische ParlamentWährend des 15tägigen Wahlkampfes regelt das Gesetz die Benutzung von kostenlosen Sendezeiten in den öffentlichen Medien. Diese Sendezeiten werden je nach der Gesamtzahl der Stimmen zugeteilt, die die einzelnen Parteien bei der letzten Wahl zum Baskischen Parlament erhalten haben.

Fecha de la última modificación: 11/10/2005